Bankverbindungen
Bank Austria, Wien
• Konto Nr. 05210 502 000 (BLZ 12 000)
Bei Überweisungen aus dem Ausland. IBAN: AT37 1 100 0052 1050 2000
BIC: BKAU ATWW
• Deutsche Bank, Ludwigshafen am Rhein
Konto Nr. 021 8552 (BLZ 545 700 24)
Bei Überweisungen aus dem Ausland: IBAN: DE03 5457 0024 0021 8552 00
BIC: DEUT DEDB 545
In Deutschland sind Geldzuwendungen an gemeinnützige Vereine steuerlich abzugsfähig.
Der Verein der Freunde und Förderer des Kammermus kfe¬stes Lockenhaus e.V. dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken (Förderung der Musik und der Kunst) im Sinne der Anlage 1 Abschn. A Nr.3 zu § 48 Abs.2 der Einkommensteuer-Durchführungs¬verordnung.
Alle gemeinnützigen Körperschaften, die steuerbegünstigte Zwecke fördern, können unmittelbar selbst steuerbegüns¬tigte Spenden entgegennehmen und dafür Zuwendungs¬bestätigungen (früher: Spendenbescheinigungen) ausstellen. Überwelsen Sie Ihre Spenden bitte direkt an den Förderver¬ein, der Ihnen Ihre Zuwendungsbestätigung dann umgehend zustellt.
Lastschrifteinzug von Spenden ist sowohl für österreichische als auch für deutsche Mitglieder möglich.
Die Satzung des Fördervereins erhalten Sie auf Anforde¬rung zugesandt.
Während des Kammermusikfestes liegen Satzungen in der Hauptschule Lockenhaus aus. Auf Wunsch können Sie dort auch im Festspielbüro ein Exemplar erhalten.
• Konto Nr. 05210 502 000 (BLZ 12 000)
Bei Überweisungen aus dem Ausland. IBAN: AT37 1 100 0052 1050 2000
BIC: BKAU ATWW
• Deutsche Bank, Ludwigshafen am Rhein
Konto Nr. 021 8552 (BLZ 545 700 24)
Bei Überweisungen aus dem Ausland: IBAN: DE03 5457 0024 0021 8552 00
BIC: DEUT DEDB 545
In Deutschland sind Geldzuwendungen an gemeinnützige Vereine steuerlich abzugsfähig.
Der Verein der Freunde und Förderer des Kammermus kfe¬stes Lockenhaus e.V. dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken (Förderung der Musik und der Kunst) im Sinne der Anlage 1 Abschn. A Nr.3 zu § 48 Abs.2 der Einkommensteuer-Durchführungs¬verordnung.
Alle gemeinnützigen Körperschaften, die steuerbegünstigte Zwecke fördern, können unmittelbar selbst steuerbegüns¬tigte Spenden entgegennehmen und dafür Zuwendungs¬bestätigungen (früher: Spendenbescheinigungen) ausstellen. Überwelsen Sie Ihre Spenden bitte direkt an den Förderver¬ein, der Ihnen Ihre Zuwendungsbestätigung dann umgehend zustellt.
Lastschrifteinzug von Spenden ist sowohl für österreichische als auch für deutsche Mitglieder möglich.
Die Satzung des Fördervereins erhalten Sie auf Anforde¬rung zugesandt.
Während des Kammermusikfestes liegen Satzungen in der Hauptschule Lockenhaus aus. Auf Wunsch können Sie dort auch im Festspielbüro ein Exemplar erhalten.



