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Bankverbindungen

Bank Austria, Wien
• Konto Nr. 05210 502 000 (BLZ 12 000)
Bei Überweisungen aus dem Ausland. IBAN: AT37 1 100 0052 1050 2000
BIC: BKAU ATWW

• Deutsche Bank, Ludwigshafen am Rhein
Konto Nr. 021 8552 (BLZ 545 700 24)
Bei Überweisungen aus dem Ausland: IBAN: DE03 5457 0024 0021 8552 00
BIC: DEUT DEDB 545

In Deutschland sind Geldzuwendungen an gemeinnützige Vereine steuerlich abzugsfähig.
Der Verein der Freunde und Förderer des Kammermus kfe¬stes Lockenhaus e.V. dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken (Förderung der Musik und der Kunst) im Sinne der Anlage 1 Abschn. A Nr.3 zu § 48 Abs.2 der Einkommensteuer-Durchführungs¬verordnung.
Alle gemeinnützigen Körperschaften, die steuerbegünstigte Zwecke fördern, können unmittelbar selbst steuerbegüns¬tigte Spenden entgegennehmen und dafür Zuwendungs¬bestätigungen (früher: Spendenbescheinigungen) ausstellen. Überwelsen Sie Ihre Spenden bitte direkt an den Förderver¬ein, der Ihnen Ihre Zuwendungsbestätigung dann umgehend zustellt.
Lastschrifteinzug von Spenden ist sowohl für österreichische als auch für deutsche Mitglieder möglich.
Die Satzung des Fördervereins erhalten Sie auf Anforde¬rung zugesandt.
Während des Kammermusikfestes liegen Satzungen in der Hauptschule Lockenhaus aus. Auf Wunsch können Sie dort auch im Festspielbüro ein Exemplar erhalten.
 
   
Kultur Burgenland Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur Thomas Infeld Vienna Raiffeisen Stiegl